Wir sind Ihr starker Partner in der Immobilienverwaltung – mit einem engagierten Team, das Fachwissen, Erfahrung und Leidenschaft vereint.
Dank regelmäßiger Weiterbildungen bleiben wir am Puls der Zeit – zum Vorteil für Eigentümer und Bewohner der Objekte, die wir betreuen.
Vertrauen Sie auf unser Know-how, um Ihre Immobilien nachhaltig zu verwalten, zu pflegen und weiterzuentwickeln.
Leistungen
Immobilienverwaltung
Wir übernehmen die kaufmännische und technische Verwaltung Ihrer Immobilie mit höchster Sorgfalt und Transparenz. Von der Abrechnung bis zur Instandhaltung behalten wir alle Details im Blick. So sichern wir den Werterhalt und eine nachhaltige Entwicklung Ihres Eigentums.
Immobilienmakler
Gebäudereinigung & Hausmeisterservice
ÜBER UNS
Ihre Immobilie ist unsere Verantwortung – und dieser begegnen wir mit Verstand, Engagement und Kompetenz.
Unser Anspruch ist eine geordnete, rechtssichere und wirtschaftlich durchdachte Betreuung Ihrer Immobilie. Dabei legen wir besonderen Wert auf Transparenz, Zuverlässigkeit und eine lösungsorientierte Kommunikation mit Eigentümern, Mietern und allen weiteren Beteiligten.
Ob WEG-Verwaltung, Mietverwaltung oder individuelle Betreuung: Wir stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Seite – engagiert, verantwortungsbewusst und mit Blick für das Wesentliche.
Bankkaufmann
Versicherungskaufmann
Rechtsanwalt
u.a. für Wohnungseigentum- und Mietrecht
Häufig gestellte Fragen
Transparenz ist uns wichtig – deshalb beantworten wir hier die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden
Welche Dienstleistungen bieten Sie an?
IMOVI Service versteht sich als Komplettdienstleister im Immobilienbereich.
Wir bieten daher nicht nur Wohnungseigentums- und Sondereigentumsverwaltung an, sondern auch Hausmeistertätigkeit, Gebäudereinigung, sowie Garten- und Winterdienst.
Als Immobilienmakler stehen wir Ihnen für die erfolgreiche Vermarktung Ihres Objekts zur Verfügung.
Wir haben einen zuverlässigen Hausverwalter und benötigen eigentlich nur einen neuen Hausmeisterdienst, ist das mit IMOVI Service möglich?
Wo sind Sie überall tätig?
Wir betreuen Privat- und Gewerbeobjekte in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Umgebung, sowie München und dem Münchener Umland. Unser Firmensitz befindet sich in Kammerstein (Mittelfranken).
Die Geschäftsführung ist in Nürnberg und München für Sie vor Ort.
Gerne nehmen wir uns auch andernorts gelegenen Objekten an, richten Sie hierfür bitte eine Anfrage an uns.
Wie erfolgt die Preisgestaltung bei der WEG-Verwaltungstätigkeit?
Gerade kleine Wohnungseigentümergemeinschaften (< 5 Einheiten) stehen vor der Herausforderung, überhaupt einen Verwalter zu finden. Ein Objekt mit wenigen Einheiten kann jedoch ähnlich viel Arbeitsaufwand verursachen, wie ein Objekt mit mehreren Dutzend Einheiten.
Neben der Objektgröße müssen bei der Preiskalkulation auch Faktoren wie Baujahr und Instandhaltungszustand des Objekts, sowie die individuelle Situation der Eigentümergemeinschaft bei der Preisgestaltung mitberücksichtigt werden.
Eine pauschale Preisangabe ist daher schlichtweg nicht möglich.
Kontaktieren Sie uns gerne und wir unterbreiten Ihnen ein faires Angebot für Ihr Objekt – ganz gleich welcher Größe.
Mit welchen Programmen arbeiten Sie im Rahmen der WEG-Verwaltung?
Unsere WEG arbeitet seit Jahren mit zuverlässigen Dienstleistern zusammen. Wird sich hieran etwas ändern?
Solange mit den bekannten und bewährten Dienstleistern eine qualitative Zusammenarbeit gewährleistet ist, besteht keinerlei Anlass, hieran etwas zu ändern. Selbstverständlich halten wir jedoch als etabliertes Unternehmen ein breites Netzwerk an zuverlässigen Kontakten vor, auf welche wir im Bedarfsfall zurückgreifen können.
Gibt es eine Notfallnummer?
Eine Notfallnummer im „klassischen“ Sinne halten wir lediglich für den Aufgabenbereich des Hausmeisterdienstes vor.
Die Immobilienverwaltung ist grundsätzlich während der Geschäftszeiten (8-16 Uhr) jederzeit per Telefon und E-Mail erreichbar.
Wir bitten um Verständnis, dass außerhalb der Geschäftszeiten eine Bearbeitung von E-Mails nicht immer unverzüglich erfolgt.
Im WEG-Verwaltervertrag ist eine Regelung enthalten, wonach IMOVI Service bis zu einer gewissen Kostenobergrenze auch ohne Beschluss der Eigentümergemeinschaft entscheiden kann. Was ist der Hintergrund dieser Regelung?
Die Regelung soll nicht etwa dem Verwalter „freie Hand“ gewähren, sondern dient dazu, Reparatur- und Instandhaltungsstau am Objekt zu vermeiden. Der Verwalter bedarf zur Vornahme von Maßnahmen grundsätzlich eines Beschlusses der Eigentümerversammlung, sofern es sich nicht um eine Maßnahme „untergeordneter Bedeutung“ handelt. Wo hier die Grenze zu ziehen ist, legt die Rechtsprechung nicht einheitlich fest.
Für Maßnahmen die zeitnah erfolgen sollten und keinen Aufschub dulden, wäre daher grundsätzlich eine außerordentliche Eigentümerversammlung erforderlich, die mit entsprechenden Kosten für die WEG verbunden ist.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine vertragliche Möglichkeit vorzusehen, die es der Verwaltung erlaubt bei zu einer gewissen Grenze auch ohne Beschluss zu entscheiden. Die Kostengrenze kann individuell festgelegt werden, es ist jedoch stets dazu zu raten die Regelung im Verwaltervertrag vorzusehen.
Im Verwaltervertrag ist eine Regelung enthalten, wonach IMOVI Service auch ohne Beschluss kostenpflichtig einen Anwalt beauftragen kann. Wie ist sichergestellt, dass IMOVI Service nicht eigennützig den Geschäftsführer der Gesellschaft, Herrn Rechtsanwalt Andreas Hüttisch, beauftragt?
Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass für die Einleitung rechtlicher Maßnahmen oftmals ein kurzfristiges Handeln erforderlich ist, welches keinen Aufschub duldet.
Es ist dabei weder in unserem Interesse, noch im Interesse unseres Geschäftsführers als Rechtsanwalt sich aufgrund dieser Regelung auf Kosten der verwalteten WEG selbst zu beauftragen, insbesondere da er als angestellter Sozius daran nicht mehr verdient.
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts – aus Kapazitätsgründen der Geschäftsführung in der Regel eines externen Rechtsanwalts – erfolgt nur dann, wenn sie tatsächlich erforderlich ist.
Wieso erhält die Verwaltung 50% des Rechtsanwaltshonorars als Vergütung im Falle eines gerichtlichen Verfahrens?
Der Verwalter hat zur Vorbereitung der Verfahrenshandlungen einen eigenen, nicht unerheblichen Aufwand zu erbringen und muss insoweit dem bevollmächtigten Rechtsanwalt zuarbeiten. Auch wird der Verwalter in gerichtlichen Streitigkeiten als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft regelmäßig vom Gericht geladen und hat im Verhandlungstermin zu erscheinen, mit entsprechendem Zeitaufwand.
Für weitere – hier nicht genannte Fragen – wenden Sie sich gerne jederzeit an uns!
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